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Kostenerstattungsverfahren für Neurofeedback oder tDCS

Bisher wird Neurofeedback-Therapie nicht als reguläre Kassenleistung abgedeckt, da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) handelt. Dennoch kann es sich lohnen, wenn Sie das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen. Einige gesetzliche Krankenkassen kommen für die Kosten auf, sofern das Training als Teil z.B. Ihrer Verhaltenstherapie von einem Psychotherapeuten oder Psychiater mit verhaltenstherapeutischer Qualifikation durchgeführt wird. Es ist erforderlich, dass Sie vor Behandlungsbeginn einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Im Folgenden können Sie Informationen über das Kostenerstattungsverfahren für Neurofeedback und/oder tDCS finden.

Wir empfehlen zunächst, dass Sie sich eine ärztliche Verordnung oder eine Überweisung für Neurofeedback ausstellen lassen. Dies ist besonders wichtig, da viele Krankenkassen eine klare medizinische Begründung verlangen. Dafür suchen Sie einfach Ihren Hausarzt oder Psychiater auf. Bitten Sie Ihren Arzt darum, dass er Ihnen in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit einer Neurofeedback Behandlung bescheinigt.

Nehmen Sie telefonisch oder schriftlich mit einem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Neurofeedback stellen können. Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ benötigt und wer sie ausstellen soll.

In der Regel können Sie vor der Behandlung ein Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dazu werden Sie wahrscheinlich einen Kostenvoranschlag, eine ärztliche Verordnung und ein Behandlungsplan einreichen müssen. Einige Krankenkassen verlangen möglicherweise auch spezielle Nachweise darüber, dass andere, konventionelle Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

Ihre Krankenkasse prüft dann den Antrag auf medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei wird sie auch bewerten, ob die Therapie nach wissenschaftlichen Kriterien als wirksam anzusehen ist.

Die Krankenkasse entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Die Entscheidung kann von Kasse zu Kasse variieren, und in einigen Fällen kann es erforderlich sein, Widerspruch gegen eine Ablehnung einzulegen.

Falls Ihr Antrag genehmigt wird, erstattet die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise. Die genaue Höhe der Erstattung hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung ab.

Es ist wichtig, dass Sie vor der Behandlung mit der Krankenkasse klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob Neurofeedback im spezifischen Fall unterstützt wird. Bei Nichterstattung durch die Krankenkasse tragen Sie die Kosten für erfolgte Behandlungen selbst.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gern per E-Mail – wir versuchen gern, Ihnen zu helfen!